Ein Streit am Arbeitsplatz mit Arbeitskollegen oder den Vorgesetzten stellt eine enorme Belastung oft verbunden mit Zukunftsängsten dar. Eine gute anwaltliche Beratung kann Ihnen helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen. Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses und nach deren Beendigung treten oft juristische Fragen und/ oder Probleme auf, die gemeinsam mit Ihnen lösen können. Einige Fragen möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle aufzeigen, möchten jedoch darauf hinweisen, dass in vielen Fällen auch hier „der Teufel im Detail steckt“ und Ratschläge aus dem Internet oft nicht ausreichend sind.
Kann ich auch bei langer Betriebszugehörigkeit und der Gleichstellung eines Schwerbehinderten wegen einer schwerwiegenden Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht fristlos gekündigt werden?
Rechtsanwalt Werne2023-03-05T22:36:14+01:00Grundsätzlich stellen eine lange Betriebszugehörigkeit und die Einstufung des Arbeitnehmers als schwerbehindert oder die Gleichstellung eines Schwerbehinderten schwerwiegende Gründe dar, die eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erschweren, wenn nicht sogar teilweise nahezu unmöglich machen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auch ohne vorherige Abmahnung bei schwerwiegenden Verstößen gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten auch solche Arbeitsverhältnisse fristlos gekündigt werden können. Eine entsprechende Klarstellung durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in dem Verfahren zum Aktenzeichen 11 Sa 433/22 dazu geführt, dass ein klagender Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage in der Berufungsinstanz zurückgenommen hat. Der Klage lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war 19 Jahre bei dem Arbeitgeber beschäftigt [...]
