Das Unternehmen Google hat im Jahre 2010 damit begonnen, über den Dienst „Street-View“ Aufnahmen von Straßenzügen zu veröffentlichen. Die 360°-Aufnahmen sorgten im Jahre 2010 für erhebliche Aufregung unter Datenschützern. Es bestand im Jahre 2010 dann die Möglichkeit, der Veröffentlichung der Aufnahmen von Google über den Internetdienst „Street-View“ zu widersprechen. In diesem Fall wurde das gesamte Grundstück des Widerspruchsführers bzw. der Widerspruchsführerin nur verpixelt dargestellt. Zahlreiche Personen haben hiervon Gebrauch gemacht. Nun hat Google weitere Kamerafahrten unternommen und Aufnahmen gefertigt. Auch in Werne wurden die markanten Fahrzeuge des Unternehmens gesichtet.
Den neuen Aufnahmen muss erneut aktiv widersprochen werden, wenn man nicht möchte, dass Google diese Aufnahmen verwendet. Wie im Jahre 2010 muss das Unternehmen Google jede Wohnung und jedes Haus vor der Veröffentlichung der neuen Bilder unkenntlich machen, wenn der Mieter oder Eigentümer dies möchte. Der Widerspruch kann bereits vor der Veröffentlichung der Bilder per Email an „streetview_deutschland@google.com“ übersandt werden. Ebenso gibt es hierzu ein Online-Formular.
Für den Fall, dass Sie also die Unkenntlichmachung Ihres gesamten Grundstückes oder des Gebäudeteils, in dem sich Ihre angemietete Wohnung befindet, möchten, müssen Sie aktiv widersprechen und sich aktiv an das Unternehmen Google wenden. Sollten Sie bereits im Jahre 2010 widersprochen haben, müssen Sie dennoch Ihren Widerspruch wiederholen.
Ihre Kanzlei Am Neutor berät Sie hierzu gern und umfassend und ist Ihnen auf Wunsch auch bei der Erhebung des Widerspruchs behilflich. Weitere datenschutzrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick auch in einem ersten persönlichen Beratungsgespräch.