Erstberatung
Der Rechtsanwalt, der einen rechtlichen Rat oder eine Auskunft über geltendes Recht oder damit zusammenhängende Fragen erteilt, erhält eine Gebühr, die sich am sogenannten Gegenstandswert orientiert. Für eine erste Beratung kann der Rechtsanwalt jedoch keine höhere Gebühr als 190,- Euro zzgl. MwSt. abrechnen. Die Höhe des Honorars hängt selbstverständlich im Einzelfall von dessen Bedeutung und dem Umfang, d. h. der Dauer der Beratung ab. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für diese sogenannte Erstberatung. Bringen Sie daher bereits beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt eine Kopie der Versicherungspolice mit.
Der Rechtsanwalt ist bei der Abrechnung seiner Gebühren grundsätzlich an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz) gebunden. Andernfalls kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Sprechen Sie uns einfach direkt auf die Kosten an.
Beratungshilfe
Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für die Beratung beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann von den jeweiligen Rechtsantragsstellen bei Ihrem Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein. Manche Rechtsantragsstellen helfen Ihnen schon mit ein paar Tipps weiter. Rechtsberatung dürfen diese Stellen jedoch nicht bieten. Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie Anspruch von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten zu werden. Diese Beratung kostet Sie lediglich eine Zuzahlung von 10,00 €. Laden Sie sich das folgende Formular zur Beratungshilfe hier herunter:
Download “Antrag auf Beratungshilfe” Antrag-Beratungshilfe.pdf – 949-mal heruntergeladen – 686,16 kBProzesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe ist nur eine Art zinsloses Darlehen. Die Landesjustizkasse überprüft noch weitere 4 Jahre Ihre Einkommensverhältnisse. Dazu werden Ihnen jährlich Formulare ähnlich dem Prozeskostenhilfeformular zugeschickt, die ausgefüllt zurückgereicht werden müssen. Prozesskostenhilfe kann mit und ohne Ratenzahlung bewilligt werden. Laden Sie sich hier das Formular und die Hinweise für die Prozesskostenhilfe herunter:
Download “Prozesskostenhilfeantrag” Prozesskostenhilfeantrag.pdf – 890-mal heruntergeladen – 1,32 MBRechtsschutzvesicherung
Die Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Fällen weiter. Sie übernimmt nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts, sondern im Streitfall auch die Gerichtskosten, z. B. Sachverständigenkosten und Zeugenentschädigungen sowie für den Fall, dass Sie den Prozess verlieren, auch die Kosten des Gegners, insbesondere dessen Anwaltskosten.
In jedem Fall sollte vor Eintritt in eine Auseinandersetzung eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung eingeholt werden. Zu diesem Zweck bringen Sie am besten Ihre Versicherungspolice zum ersten Termin mit. Dabei sind auch die Versicherungsbedingungen, die bei Rechtschutzversicherern unterschiedlich sein können, von Bedeutung. Auch diese sollten Sie zum ersten Termin direkt mitbringen. So hängt es häufig bei Rechtschutzversicherungen davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie die Rechtschutzversicherungen abgeschlossen haben, ob Sie bestimmte Risiken versichert haben und ob eine Selbstbeteiligung anfällt. Auch diese Punkte klären wir gerne für Sie.
Vergütungsvereinbarungen
In Fällen einer auf die Beratung beschränkten Tätigkeit durch uns sieht die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung vor, dass die Parteien sich zuvor über das Honorar des Anwalts verständigen.
Insbesondere bei dauerhafter Vertretung gewerblicher Mandanten oder Mandaten, die mit langwierigen zeitintensiven Auseinadersetzungen verbunden sind, kann sich eine Vergütungsvereinbarung für beide Seiten, die auf Zeitbasis abrechnet, anbieten. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.