Als Unfallgeschädigtem stehen Ihnen sogenannte materielle und immaterielle Ansprüche zu. Zu den materiellen Schadensersatzansprüchen gehören z.B.  Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Kosten für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel, Kosten für Pflege zuhause oder die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer. Der Reparaturumfang wird durch ein Schadensgutachten ermittelt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Lediglich bei Bagatellschäden sind Sie aus Gründen der Schadensminderung gehalten, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Wann dies der Fall ist erläutern wir Ihnen gerne in einem ersten Beratungsgespräch. Auch die Kosten der anwaltlichen Beratung werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den immateriellen  Ansprüchen gehört insbesondere der Anspruch auf Schmerzensgeld und bei schwereren Verletzungen unter Umständen Rentenansprüche. Sollten Sie auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle gewesen sein oder ist der Unfall während einer Dienstfahrt geschehen, stellen sich insbesondere sozialrechtliche Fragen, insbesondere die Frage der Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft oder des Arbeitgebers.