Nach einem Unfallereignis stellen sich für den Unfallbeteiligten insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen, deren richtige Beantwortung sich entscheidend auf die Abwicklung des Verkehrsunfalls und die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche auswirkt.
Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? Und muss die Polizei auch kommen?
Rechtsanwalt Werne2018-08-15T11:32:54+02:00Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist es immer ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Diese fertigt einen Unfallbericht an und leitet gegen den Unfallverursacher ggfs. ein Strafverfahren ein oder verhängt Bußgelder. Dies dient in einer rechtlichen Auseinandersetzung oft als Indiz oder Beweis für eine Haftung. Ebenso empfehlen wir zwingend die Polizei hinzuzuziehen, wenn andere Unfallbeteiligte ihre Verantwortung abstreiten oder gar den Unfallort verlassen wollen oder bereits verlassen haben, ohne ihre Personalien mitzuteilen. Lediglich bei kleinen Bagatellschäden ohne Personenschäden ist die Polizei nicht verpflichtet zur Unfallaufnahme zu erscheinen.