Verkehrsrecht

Nach einem Unfallereignis stellen sich für den Unfallbeteiligten insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen, deren richtige Beantwortung sich entscheidend auf die Abwicklung des Verkehrsunfalls und die Durchsetzung der  Schadensersatzansprüche auswirkt.

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? Und muss die Polizei auch kommen?

2018-08-15T11:32:54+02:00

Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist es immer ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Diese fertigt einen Unfallbericht an und leitet gegen den Unfallverursacher ggfs. ein Strafverfahren ein oder verhängt Bußgelder. Dies dient in einer rechtlichen Auseinandersetzung oft als Indiz oder Beweis für eine Haftung. Ebenso empfehlen wir zwingend die Polizei hinzuzuziehen, wenn andere Unfallbeteiligte ihre Verantwortung abstreiten oder  gar den Unfallort verlassen wollen oder bereits verlassen haben, ohne ihre Personalien mitzuteilen. Lediglich bei kleinen Bagatellschäden ohne Personenschäden ist die Polizei nicht verpflichtet zur Unfallaufnahme zu erscheinen.

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? Und muss die Polizei auch kommen?2018-08-15T11:32:54+02:00

Was mache ich direkt nach einem Verkehrsunfall?

2018-08-15T11:32:32+02:00

Zunächst heißt es Ruhe bewahren; dann sichern Sie die Unfallstelle ab und helfen evtl. verletzten Personen und informieren evtl. erforderliche Rettungskräfte. Soweit dies geschehene ist, ist es ratsam Beweise zu sichern.  Fotografieren sie, sofern es die Verkehrssituation gefahrlos zulässt,  die Unfallstelle möglichst aus vielen verschiedenen Blickwinkeln und insbesondere die Anstoßstelle und evtl. Bremsspuren und/ oder Beschädigungen an Straßenschildern, Leitplanken oder Ähnlichem. Dies kann bei Unklarheiten über den Unfallhergang in einem Gerichtsverfahren dem Sachverständigen die vielleicht entscheidenden Hinweise für sein unfallanalytisches Gutachten geben.

Was mache ich direkt nach einem Verkehrsunfall?2018-08-15T11:32:32+02:00
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