Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) haben „Dienstanbieter“ für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Dies bedeutet, dass Sie in dem Fall, dass Sie mit Ihrem Internetauftritt Geld verdienen möchten oder Ihre berufliche Tätigkeit bewerben wollen, Sie verpflichtet sind, bestimmte Angaben im Impressum aufzuführen. Eine Gewinnerzielungsabsicht oder ein Verdienst kann auch durch sogenannte Affiliate-Links entstehen, bei denen Sie auf bestimmte Produkte von Onlinehändlern verweisen und dafür einen prozentualen Anteil erhalten.
Sollten Sie eine Internetseite rein privater Natur, z. B. mit Urlaubsfotos oder durch Darstellung Ihres Hobbys betreiben, so wird ein Impressum grundsätzlich nicht benötigt. Das Impressum auf Ihrer gewerblichen Homepage muss leicht erkennbar, erreichbar und dauerhaft vorhanden sein. Es heißt, es muss in der Regel auf der Startseite und auf dem ersten Blick erkennbar sein. Es darf ebenfalls nicht nur temporär auftauchen, sondern muss dauerhaft vorhanden sein.
Folgende Angaben müssen im Impressum einer Homepage enthalten sein:
- Name und Anschrift:
Der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters der Website müssen angegeben werden. Bei juristischen Personen, wie z. B. einer GmbH oder einer anderen Rechtsform, muss diese Rechtsform und das vertretungsberechtigte Organ genannt werden.
- Kontaktdaten:
Es muss eine E-Mail-Adresse und sicherheitshalber auch eine Telefonnummer angegeben werden, über die Sie als Betreiber als Website erreichbar sind. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG sind Angaben erforderlich, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen.
- Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bei bestimmten Berufsgruppen oder Tätigkeiten z. B. als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater muss die zuständige Aufsichtsbehörde benannt werden.
- Registereintrag:
Wenn Sie die Website als Unternehmen betreiben und im Handelsregister oder in einem anderen öffentlichen Register eingetragen sind, muss die entsprechende Registernummer angegeben werden.
- Umsatzsteuer / Identifikationsnummer (USt.-IdNr.):
Bei Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
- Berufsbezeichnung und Kammerzugehörigkeit:
Wenn die Tätigkeit einen reglementierten Beruf betrifft (wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten) müssten die entsprechenden Berufsbezeichnungen und die Kammer, die der Website-Betreiber angehört, genannt werden.
- Für den Inhalt verantwortlich:
Es muss angegeben werden, wer für den Inhalt der Website verantwortlich ist. Dies kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind, um eine transparente und verantwortungsvolle Nutzung von Websites zu gewährleisten. Das Fehlen eines korrekten Impressums kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Sie können von Mitbewerbern abgemahnt werden. Der Mitbewerber muss nicht unmittelbar vor Ort mit Ihnen konkurrieren. Aufgrund des weltweit erreichbaren Internets kann Ihnen also auch ein Mitbewerber in mehreren hundert Kilometern Entfernung oder sogar aus dem Ausland eine Abmahnung zukommen lassen und Sie zur Korrektur des Impressums zwingen. In der Regel werden Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dies ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ihre Kanzlei Am Neutor berät Sie gern in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere im Hinblick auf ein rechtskonformes Impressum. Die Kanzlei Am Neutor stellt Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit zur Verfügung, nicht Ihre private Anschrift im Impressum zu verwenden. Wir haben ein Konzept entwickelt, wonach Sie Ihre private Anschrift nicht im Impressum veröffentlichen müssen. Dies ist vornehmlich für Unternehmen interessant, die von zu Hause aus im Onlinegeschäft tätig sind. So kann verhindert werden, dass möglicherweise unzufriedene Kunden Ihre tatsächliche Privatanschrift über das Impressum auf dem „Silbertablett“ serviert bekommen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf und Fragen Sie explizit nach dieser Möglichkeit.
Auch für den Fall, dass Sie den Eindruck haben, einer Ihrer Mitbewerber kommt seiner Impressumspflicht aus § 5 des TMG nicht nach, können Sie sich an die Kanzlei Am Neutor wenden. Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick erörtert mit Ihnen sämtliche Möglichkeiten einer Abmahnung.