Schneller als man denkt, kann man Beschuldigter in einem Strafverfahren werden. Auch in Fällen, in denen man nicht damit rechnet Beschuldigter zu werden, passiert es in der Praxis immer wieder, dass man unvermittelt eine Ladung der örtlichen Polizeidienststelle erhält. So kann es passieren, dass man unbemerkt auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder bei einer Veranstaltung mit seinem eigenem Pkw ein anderes Fahrzeug beschädigt hat.
Kann eine unangeschnallte Mitfahrerin auf dem Rücksitz in einem PKW im Falle eines Unfalles haftbar gemacht werden?
Rechtsanwalt Werne2024-12-16T20:51:20+01:00Mit diesem Fall hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.08.2024 zum Aktenzeichen 3 U 81/23 beschäftigt: Eine Haftpflichtversicherung versuchte, eine Mitfahrerin auf dem Rücksitz haftbar zu machen, nachdem diese bei einem schweren Verkehrsunfall nicht angeschnallt war. Sie argumentierte, dass die unangeschnallte Passagierin durch den Aufprall bei einem Verkehrsunfall im Fahrzeug nach vorne geschleudert worden sei und dabei die Beifahrerin schwer verletzt habe. Das OLG wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass die Schuld allein beim betrunkenen Unfallverursacher lag. Dennoch sei eine Haftung grundsätzlich möglich. Der Fall beruht auf einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Autofahrer mit [...]