Einen Automatismus, dass die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung immer im Haushalt der Kindesmutter verbleiben, gibt es nicht. Grundsätzlich haben bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Familiengerichts beide  verheirateten Eltern auch nach der Trennung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Dies gilt grundsätzlich auch nach der Scheidung. Beide Elternteile haben sich also gemeinsam über alle Frage das gemeinsame Kind betreffend zu einigen.  In welchem Haushalt die Kinder leben richtet sich in erster Linie nach dem Kindeswohl. Dieser Begriff ist in den familienrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmend. Am einfachsten ist es, wenn die Eltern sich einvernehmlich auf den Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder einigen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie mithilfe ihres Rechtsanwaltes eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen. Für die Entscheidung des Familiengericht  spielt das Wohl des Kindes dabei die entscheidende Rolle. Der Familienrichter prüft, wer für das Kind und seine Entwicklung die besten Voraussetzungen bietet. In diesem Fall ist eine sorgsame Vorbereitung der gerichtlichen Auseinandersetzung unbedingt erforderlich. Auch in diesen Fragen beraten wir Sie gerne in einem ersten Beratungsgespräch.