Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist in jedem Fall zu empfehlen. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie nur so die Gewissheit, dass  Sie Ihre Rechte auch wirklich durchsetzen können. Oft versuchen Versicherer Ihnen Ihre Rechte zum Beispiel auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt auszureden. Auch die Wahl, ob Sie ihr Kraftfahrzeug überhaupt reparieren möchten oder auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Schadensgutachten abrechnen möchten wird vereinzelt in Frage gestellt. Und das obwohl Sie als Unfallgeschädigter in dieser Frage nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die alleinige Entscheidungsbefugnis haben. Viele Versicherer versuchen die  von Ihnen eingereichte Reparatur- und/ oder Mietwagenrechnungen zu kürzen. Nur mit einem Rechtsanwalt können Sie Ihre Rechte nachhaltig und vollständig durchsetzen. In der Regel ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die rechtsanwaltliche Tätigkeit auch ohne Rechtschutzversicherung kostenneutral, da die Kosten durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden.