Nach einem Unfallereignis stellen sich für den Unfallbeteiligten insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen, deren richtige Beantwortung sich entscheidend auf die Abwicklung des Verkehrsunfalls und die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche auswirkt.
Wie weit reicht die Halterhaftung des § 7 StVG?
Rechtsanwalt Werne2023-04-12T12:30:39+02:00Gemäß § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt, dass, wenn beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird, der Halter verpflichtet ist, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht ist gemäß § 7 Abs. 2 StVG nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Dies gilt gemäß § 19 StVG auch für Anhänger und Gespanne. Diese umfassende Halterhaftung ist mit der grundsätzlichen Gefahr bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges begründet worden. In der Rechtsprechung ist lange anerkannt, dass von Kraftfahrzeugen grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgeht, die in [...]