Viele Versicherer reagieren nach einer Unfallmeldung des Versicherungsnehmers sehr schnell und schreiben Sie als Unfallgeschädigten unverzüglich an und bieten Ihre Hilfe bei der Unfallregulierung an. Dieses vermeintlich freundliche Angebot beinhaltet oft einen Mietwagen und den Vorschlag einer Reparaturwerkstatt. Sie können diese Angebote wahrnehmen, müssen es jedoch nicht. Als Unfallgeschädigter sind Sie „Herr des Verfahrens“  und können sich in der Regel die Werkstatt Ihres Vertrauens aussuchen und auch entscheiden, ob Sie für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder ob Sie als sogenannte Nutzungsausfallentschädigung bares Geld für jeden Tag der Nichtnutzbarkeit Ihres Fahrzeuges verlangen. Dies sind je nach Fahrzeug immerhin zwischen 23 und über 170 Euro pro Tag.

Auch zu dieser Frage beraten wir Sie gern ausführlich.