Nach den gesetzlichen Vorschriften können Sie auch Erbe werden, ohne dass sie Ansprüche überhaupt anmelden. Sie sind aktiv verpflichtet innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls zu reagieren und das Erbe auszuschlagen, wenn Sie nicht Erbe werden möchten. Auch hierzu beraten wir Sie gerne in einem ersten Gespräch.