Auch wenn es in „besten Jahren“ ungewöhnlich ist, sich bereits mit dem Tod zu beschäftigen, so ist es dennoch ratsam sich früh mit der Regelung seines Erbes zu befassen. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu allen Themen rund um Erben und Vererben und möchten Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Informationen zukommen lassen.
Kann eine Erbausschlagung angefochten werden, wenn der Erbe sich über den Wert des Erbes geirrt hat?
Rechtsanwalt Werne2024-12-16T20:55:54+01:00Nach Kenntnis des Erbfalls haben Erben gemäß § 1944 BGB sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Tun sie dies trotz Kenntnis des Erbfalles nicht, so werden sie Erben. Geerbt werden können neben dem Vermögen des Erblassers aber auch deren Verbindlichkeiten und Schulden. Bei einem überschuldeten Erbe ist es also ratsam, dieses für sich selbst und ggf. auch für die eigenen minderjährigen Kinder auszuschlagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 14.08.2024 zum Aktenzeichen 8 W 102/23 nunmehr darüber zu entscheiden, ob bei einem Irrtum über den Wert des Erbes eine erklärte Erbausschlagung wegen Irrtums angefochten werden kann. Im konkreten [...]