Auch wenn es in „besten Jahren“ ungewöhnlich ist, sich bereits mit dem Tod zu beschäftigen, so ist es dennoch ratsam sich früh mit der Regelung seines Erbes zu befassen. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu allen Themen rund um Erben und Vererben und möchten Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Informationen zukommen lassen.
Müssen die Erben die Beerdigung und die Grabpflege bezahlen?
Rechtsanwalt Werne2018-08-15T11:45:48+02:00Nach dem Tod des Verstorbenen haben die Erben die Beerdigungskosten und die sogenannte Erstausstattung des Grabes von Gesetz wegen zu tragen. Eine Grabpflege kann den Erben durch letzte Verfügung von Todes wegen auferlegt werden, muss es aber auch. Von Gesetzes wegen ist die Grabpflege nicht vorgesehen.