Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung gibt es nur in den seltensten Fällen. Die meisten Abfindungen werden auf Grundlage eines Vergleiches im arbeitsgerichtlichen Verfahren gezahlt. Um eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit oder Rechtmäßigkeit der Kündigung zu vermeiden kann mit dem Arbeitgeber die Zahlung einer bestimmten Abfindungssumme vereinbart werden. Bei der Höhe der Abfindung kommt es neben unterschiedlichen Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit auch auf das Verhandlungsgeschick ihres Rechtsanwalts an. Herrn Rechtsanwalt Rüsing berät sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgrund seiner langjährigen Erfahrung vor und während eines Kündigungsschutzverfahrens kompetent und umfassend auch zu dieser Frage.