Das Scheidungsverbundverfahren ist das Verfahren vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht, bei dem die Scheidung einer Ehe und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Weiteres in einem einzigen Verfahren geklärt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird der Scheidungsantrag gestellt und das Gericht entscheidet über alle weiteren Angelegenheiten, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen. Das Ziel des Scheidungsverbundverfahrens ist es, eine schnelle und effiziente Lösung für alle Parteien zu finden und langwierige und teure Folgeprozesse zu vermeiden.

Da im Scheidungsverbundverfahren viele entscheidende Fragen angesprochen werden und wichtige Entscheidungen getroffen werden, ist die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwaltes unbedingt zu empfehlen.

Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick von Ihrer Kanzlei Am Neutor steht Ihnen für eine Beratung vor Einleitung des Verfahrens zur Verfügung und vertritt Sie selbstverständlich auch vor Gericht, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz. Für ein erstes Gespräch vereinbaren Sie einen Telefontermin oder gern auch einen persönlichen Termin mit unserem Büro.