Gerade in den Fällen, in denen Sie eine (ggfs. teilweise) Mitschuld an einem Unfall vermuten, ist es ratsam, auf keinen Fall irgendwelche Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben. Oft stehen Sie noch unter dem Eindruck des Unfalls und sind sich der Tragweite einer Unterschrift nicht bewusst. Auch sollten Sie ohne gründliche anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Haben Sie vor Ort ihre Schuld auch nur auf einem Stück Papier „anerkannt“, so kann dies zu Nachteilen bei der Schadensabwicklung führen.
Wurde bei dem Verkehrsunfall ein anderer Unfallbeteiligter verletzt wird in der Regel auch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB eingeleitet. Auch aus diesem Grund sollten Sie ohne Anwalt keine Angaben zur Sache machen.