Gegen rechtsmittelfähige Bescheide des Rententrägers ist in der Regel der Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Ihr Rechtsanwalt kann im Rahmen des Widerspruchverfahrens Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Widerspruchs- und Klageverfahrens besprechen.