Kann ich die Kosten für die Anmietung oder den Erwerb von Rauchmeldern als Betriebskosten für meine Mieter in der Mietwohnung umlegen?
Rechtsanwalt Werne2022-12-04T20:48:50+01:00Als Vermieter sind Sie nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, Rauchmelder in Ihren Mietwohnungen zu installieren. Einige Vermieter scheuen die Kosten der Anschaffung von Rauchmeldern und haben sich dazu entschlossen, Rauchmelder zu mieten und versucht, diese Kosten der Anmietung als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 11.05.2022 jedoch eine Absage erteilt. Die Mietkosten für Rauchmelder fallen nicht unter § 2 Nr. 1 bis 16 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und können auch nicht als „sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV umgelegt werden. Als Argument führte der Bundesgerichtshof aus, dass diese Kosten nicht dem Objekt [...]