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Muss ich als Mieter sämtliche Modernisierungsmaßnahmen meines Vermieters dulden und einfach hinnehmen?

2022-12-04T20:50:56+01:00

Immer wieder kommen Vermieter auf die grundsätzlich zu begrüßende Idee, die Mietwohnungen zu modernisieren und nicht nur zu sanieren. Der Hintergrund kann die Einsparung von Energie, die Errichtung modernerer und komfortablerer Mietwohnungen oder aber auch rein das Interesse an einer Möglichkeit zur Erlangung eines höheren Mietzinses sein. In vielen Fällen sind die Mieter verpflichtet, solche Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Oft ist dies auf der einen Seite mit eingesparten Verbrauchskosten und auf der anderen Seite aber mit einem höheren Mietzins verbunden. Einen kuriosen Fall hat jetzt das AG Charlottenburg in seinem Urteil vom 06.10.2022 zum Aktenzeichen 202 C 105/22 zu entscheiden gehabt. Ein [...]

Muss ich als Mieter sämtliche Modernisierungsmaßnahmen meines Vermieters dulden und einfach hinnehmen?2022-12-04T20:50:56+01:00

Wird eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzug eines Mieters hinfällig, wenn dieser die noch offenen Mieten nachzahlt?

2022-12-04T20:50:04+01:00

Zahlt ein Mieter Mietzins in Höhe von zwei aufeinander folgenden Mieten nicht, so ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, wegen dem Zahlungsverzug die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Dieser Kündigungsgrund stellt für Vermieter in der Regel die einfachste Kündigungsmöglichkeit dar, da andere Kündigungsgründe, wie Belästigungen anderer Mieter, Lärm, unzumutbare Zustände im Mietshaus, etc. oft schwer zu beweisen sind und lange und kostenintensive Prozesse bedeuten, die oft durch zwei Instanzen geführt werden. Der Gesetzgeber hat in § 569 BGB einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darin gesehen, dass der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder über [...]

Wird eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzug eines Mieters hinfällig, wenn dieser die noch offenen Mieten nachzahlt?2022-12-04T20:50:04+01:00

Kann ich die Kosten für die Anmietung oder den Erwerb von Rauchmeldern als Betriebskosten für meine Mieter in der Mietwohnung umlegen?

2022-12-04T20:48:50+01:00

Als Vermieter sind Sie nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, Rauchmelder in Ihren Mietwohnungen zu installieren. Einige Vermieter scheuen die Kosten der Anschaffung von Rauchmeldern und haben sich dazu entschlossen, Rauchmelder zu mieten und versucht, diese Kosten der Anmietung als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 11.05.2022 jedoch eine Absage erteilt. Die Mietkosten für Rauchmelder fallen nicht unter § 2 Nr. 1 bis 16 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und können auch nicht als „sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV umgelegt werden. Als Argument führte der Bundesgerichtshof aus, dass diese Kosten nicht dem Objekt [...]

Kann ich die Kosten für die Anmietung oder den Erwerb von Rauchmeldern als Betriebskosten für meine Mieter in der Mietwohnung umlegen?2022-12-04T20:48:50+01:00

Wirkt sich der im Juli 2022 gezahlte Kinderbonus auf den Unterhalt aus?

2022-09-21T19:43:13+02:00

Im Juli 2022 wurde für alle zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigten Kinder ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100,00 € zusammen mit dem Kindergeld angewiesen. Dieser soll als Teil des sogenannten „Entlastungspaketes“ zur Abfederung der durch die gestiegenen Energiekosten und die Inflation höheren Ausgaben dienen. Er wurde durch die zuständige Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. In der Regel erfolgte die Auszahlung an den betreuenden Elternteil. Der Empfänger des Kindergeldes hat im Juli 2022 den Kindergeldbonus in Höhe von 100,00 € automatisch erhalten. Einer Extrabeantragung bedurfte es nicht. Vor diesem Hintergrund ist der hälftige Kinderbonus in Höhe von 50,00 €, ähnlich wie [...]

Wirkt sich der im Juli 2022 gezahlte Kinderbonus auf den Unterhalt aus?2022-09-21T19:43:13+02:00

Ist ein vom Gesundheitsamt ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für nicht gegen COVID-19 geimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen zulässig?

2022-09-21T19:42:30+02:00

Im Land NRW gilt seit März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter beispielsweise in Krankenhäusern, von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Rettungsdiensten gegen COVID-19 geimpft sein müssen. Sollten Beschäftigte keinen Nachweis, bzw. Genesenennachweis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt haben, müssen die betroffenen Einrichtungen diese Personen an die örtlichen Gesundheitsämter melden. In einem von dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in einem Eilverfahren entschiedenen Fall (Beschluss vom 16.09.2022 zum Aktenzeichen 13 B 859/22) hatte eine Mitarbeiterin des Sekretariats einer solchen Einrichtung sich gegen ein vom örtlichen Gesundheitsamt ausgesprochenes Tätigkeitsgebot gewandt. Hauptsächlich wurde argumentiert, dass das Tätigkeitsverbot gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 [...]

Ist ein vom Gesundheitsamt ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für nicht gegen COVID-19 geimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen zulässig?2022-09-21T19:42:30+02:00

Meine Krankenkasse will alternative Medikamente oder Behandlungsmethoden nicht bezahlen, obwohl mein Arzt sie befürwortet. Kann ich etwas dagegen tun?

2018-08-14T21:17:05+02:00

Immer wieder versagen Krankenkassen medizinisch sinnvolle Leistungen oder Medikamente und verweisen die Betroffenen auf vermeintlich wirksame (und im Sinne der Krankenkassen günstigere) Alternativen. Ihr Arzt kennt Sie und ihre Erkrankung jedoch meist besser als Ihre Krankenkasse. Deshalb sollten Sie mit dem ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse zur individuellen Beratung einen Termin mit unserem Büro vereinbaren. Für einen Widerspruch haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Fehlt ein entsprechender Hinweis auf ihr Recht Widerspruch.

Meine Krankenkasse will alternative Medikamente oder Behandlungsmethoden nicht bezahlen, obwohl mein Arzt sie befürwortet. Kann ich etwas dagegen tun?2018-08-14T21:17:05+02:00

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von dreißig und einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Meine neuen Erkrankungen sind offensichtlich nicht berücksichtigt worden. Kann ich eine neue ärztliche Untersuchung durch einen Sachverständigen beantragen?

2018-08-14T21:16:10+02:00

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst individuelle Behinderungen und/ oder Erkrankungen nicht ausreichend gewürdigt werden und Betroffene als „Simulanten“ abgestempelt werden. Bei einem ablehnenden Bescheid der Behörde, wird, wenn auch im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird, im sozialgerichtlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt, bei welchem Sie durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes untersucht werden. Soweit durch dieses erste Gutachten die Erkrankungen nicht ausreichend herausgestellt wurden, besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit ein weiteres Gutachten einholen zu lassen, bei dem Sie den Gutachter selbst vorschlagen können.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von dreißig und einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Meine neuen Erkrankungen sind offensichtlich nicht berücksichtigt worden. Kann ich eine neue ärztliche Untersuchung durch einen Sachverständigen beantragen?2018-08-14T21:16:10+02:00

Mir wurden Leistungen vorenthalten, ich habe aber keine Rechtschutzversicherung und kann mir wohl einen Anwalt nicht leisten. Wer hilft mir dann?

2018-08-14T21:15:48+02:00

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über fehlerhafte Bescheide der Kranken- oder auch Rentenversicherung besteht bei finanzieller Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Sache die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden dann aus der Staatskasse erstattet. Im Fall der außergerichtlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Mir wurden Leistungen vorenthalten, ich habe aber keine Rechtschutzversicherung und kann mir wohl einen Anwalt nicht leisten. Wer hilft mir dann?2018-08-14T21:15:48+02:00

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?

2018-08-14T21:15:28+02:00

Der rechtssuchende Bürger bzw. Versicherte hat es selbstverständlich nicht hinzunehmen, dass Behörden oder Leistungsstellen sich mit der Bearbeitung von Widersprüchen aber auch von einfachen Leistungsanträgen „unendlich“ Zeit lassen. Ab einem bestimmten Punkt steht Ihnen das Rechtsmittel der sogenannten Untätigkeitsklage zu. Mit dieser Klage könne Sie ein Tätigwerden der Behörde bzw. Leistungsstelle erzwingen. Herr Rechtsanwalt Rüsing berät Sie hierzu gerne.

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?2018-08-14T21:15:28+02:00

Ich habe aufgrund meiner Erkrankungen einen Rentenantrag gestellt, aber eine Rente in jedweder Form wurde mir versagt. Was kann ich tun?

2018-08-14T21:14:59+02:00

Gegen rechtsmittelfähige Bescheide des Rententrägers ist in der Regel der Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Ihr Rechtsanwalt kann im Rahmen des Widerspruchverfahrens Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Widerspruchs- und Klageverfahrens besprechen.

Ich habe aufgrund meiner Erkrankungen einen Rentenantrag gestellt, aber eine Rente in jedweder Form wurde mir versagt. Was kann ich tun?2018-08-14T21:14:59+02:00
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