Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst individuelle Behinderungen und/ oder Erkrankungen nicht ausreichend gewürdigt werden und Betroffene als „Simulanten“ abgestempelt werden. Bei einem ablehnenden Bescheid der Behörde, wird, wenn auch im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird, im sozialgerichtlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt, bei welchem Sie durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes untersucht werden. Soweit durch dieses erste Gutachten die Erkrankungen nicht ausreichend herausgestellt wurden, besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit ein weiteres Gutachten einholen zu lassen, bei dem Sie den Gutachter selbst vorschlagen können.