Leider versuchen einige Arbeitgeber Ihren sogenannten Minijobbern Ihre Rechte in Abrede zu stellen. Auch als Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz stehen Ihnen jährlich mindestens 24 Werktage gleich vier Wochen bei einer sechs Tage Woche zu. Wenn sie typischerweise an 5 Werktagen pro Woche arbeiten, stehen Ihnen 20 Tage Erholungsurlaub ist zu. Dabei ist unerheblich, wieviele Stunden sie pro Tag arbeiten. Ebenso steht Ihnen als Minijobber infolge unverschuldeter Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung mit Ihrem regelmäßigen Verdienst für bis zu 6 Wochen zu, nicht jedoch ein Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse nach Ablauf dieser 6 Wochen.