Der rechtssuchende Bürger bzw. Versicherte hat es selbstverständlich nicht hinzunehmen, dass Behörden oder Leistungsstellen sich mit der Bearbeitung von Widersprüchen aber auch von einfachen Leistungsanträgen „unendlich“ Zeit lassen. Ab einem bestimmten Punkt steht Ihnen das Rechtsmittel der sogenannten Untätigkeitsklage zu. Mit dieser Klage könne Sie ein Tätigwerden der Behörde bzw. Leistungsstelle erzwingen. Herr Rechtsanwalt Rüsing berät Sie hierzu gerne.