Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund Umgangs- und Kontaktrechte von der Zahlung von Unterhalt unabhängig gestaltet. Selbstverständlich haben sie auch für den Fall, dass sie selbst keinen Unterhalt zahlen können das Recht, aber auch die Pflicht Kontakt und Umgang mit ihren Kindern zu haben. Sie sollten sich in solchen Fällen nicht scheuen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen.