Ohne Rechtsanwalt ist in Deutschland eine Scheidung nicht möglich. Ein Rechtsanwalt muss den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einreichen und unterschreiben. Ohne rechtsanwaltliche Vertretung ist ein Scheidungsantrag unzulässig. Vor Gericht besteht in Familiensachen grundsätzlich Anwaltszwang. Soweit sich Ehepaare, die sich scheiden lassen möchten in den wichtigsten Fragen einer Meinung sind, kann es aber ausreichend nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen.