Welches Testament ist grundsätzlich wirksam, sofernes den formellen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht. Als letzter Wille des Verstorbenen muss das Testament grundsätzlich von diesem unterschrieben sein und sollte durchgängig in eigener Handschrift verfasst sein, um den Verstorbenen als Verfasser des Testamentes und damit das Testament als seinen letzten Willen zu identifizieren. Sie sollten jedoch sicherstellen, das Testament an einem sicheren Ort verwahrt wird. Sobald sie vorher anderslautende Testamente errichtet haben, sollten diesen ausdrücklich widerrufen werden.