Auch Schulden können vererbt werden und auf die Erben übergehen. Sie können durch einen Erbfall unter Umständen in Verträge als Erbe eintreten, mit der Folge, sie die vertraglichen Pflichten des Verstorbenen übernehmen müssen. In jedem Fall ist es also bei Kenntnis eines Erbfalls sinnvoll, anwaltliche Beratung zu nehmen.