Eine vollständige Enterbung der eignen Kinder, also der vollständige Ausschluss von jedweden erbrechtlichen Ansprüchen ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, haben die leiblichen Kinder in der Regel Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil. Über die Höhe des Pflichtteils und dessen Berechnung beraten wir Sie gerne in einem individuellen Termin.