Immer wieder versagen Krankenkassen medizinisch sinnvolle Leistungen oder Medikamente und verweisen die Betroffenen auf vermeintlich wirksame (und im Sinne der Krankenkassen günstigere) Alternativen. Ihr Arzt kennt Sie und ihre Erkrankung jedoch meist besser als Ihre Krankenkasse. Deshalb sollten Sie mit dem ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse zur individuellen Beratung einen Termin mit unserem Büro vereinbaren. Für einen Widerspruch haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Fehlt ein entsprechender Hinweis auf ihr Recht Widerspruch.