Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über fehlerhafte Bescheide der Kranken- oder auch Rentenversicherung besteht bei finanzieller Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Sache die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden dann aus der Staatskasse erstattet. Im Fall der außergerichtlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.