In dem durchaus mieterfreundlichen Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das Vermieterpfandrecht ein bedeutendes Konzept, dass Vermietern von Wohnraum oder gewerblichen Räumen wichtige Rechte und Sicherheiten verleiht. Das Vermieterpfandrecht erlaubt Vermietern, im Falle ausstehender Zahlungen aus dem Mietverhältnis in die Mieträume eingebrachten im Eigentum des Mieter stehenden Gegenstände ein Pfandrecht auszuüben. Die rechtliche Grundlage für das Vermieterpfandrecht findet sich in § 562 BGB.

Um das Pfandrecht auszuüben bedarf es zunächst einer offenen Forderung aus dem Mietverhältnis, die gesichert werden muss. Dann kann das Vermieterpfandrecht grundsätzlich formfrei geltend gemacht werden, auch ohne Gerichtsverfahren. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich jedoch das Vermieterpfandrecht nachweisbar geltend zu machen und zu spezifizieren.

Sobald dieses geschehen ist, gilt das Pfandrecht an den im Eigentum des Mieters stehenden Gegenständen. Der Mieter darf die Gegenstände nicht mehr aus dem Mietobjekt wegschaffen. Dagegen darf sich der Vermieter mit Selbsthilfe erwehren. Darüber hinaus ist der Mieter für den Fall der Zuwiderhandlung auch durch § 289 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. § 289 StGB (Pfandkehr) sagt, dass jemand, der eine fremde bewegliche Sache, die ihm anvertraut oder die ihm gehörig ist, sich rechtswidrig zueignet mit der oben genannten Strafe bedroht ist. Im Falle des Vermieterpfandrechtes bezieht sich dies darauf, dass der Mieter nach rechtmäßiger Ausübung des Vermieterpfandrechtes nicht das Recht, die Gegenstände, auf die sich das Vermieterpfandrecht erstreckt, zu veräußern oder zu entfernen, solange die offenen Schulden bestehen.

Das Vermieterpfandrecht ist zusammenfassend ein wichtiges Instrument, um die Rechte der Vermieter zu schützen. Es stellt sicher, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden, wenn Mieter ihre Verpflichtung, insbesondere ihrer Verpflichtung zur Mietzinszahlung, nicht nachkommen. Allerdings müssen Vermieter hierbei auch die rechtlichen Grenzen einhalten und die Voraussetzung des Pfandrechts erfüllen.

Ihre Kanzlei Am Neutor mit Herrn Rechtsanwalt Christian Zumdick berät Sie umfassen über die Möglichkeiten und der korrekten Ausübung des Vermieterpfandrechtes. Mit Ihnen zusammen wird eine Strategie erarbeitet, die zunächst ohne gerichtliches Verfahren mit entsprechend Kosten die Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche ermöglichen. Soweit erforderlich, begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick auch durch das gesamte gerichtliche Verfahren und begleitet Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis zur Versteigerung der gepfändeten Gegenstände.

Bitte vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch mit Ihrer Kanzlei Am Neutor.