Ist eine Mietminderung bei jeder Beeinträchtigung der Mietsache möglich?
Rechtsanwalt Werne2023-11-16T21:59:06+01:00Es ist allgemein bekannt, dass Mängel an der Mietsache zu Mietminderungsansprüchen des Mieters führen. Bei Schimmel, undichten Fenstern, einer nicht funktionierenden Heizung oder aber auch kleineren Beeinträchtigungen, wie nicht funktionierende Rollladen, stehen dem Mieter grundsätzlich Mietminderungsansprüche zu. Auch können Beeinträchtigungen der Mietsache, die der Vermieter genau genommen nicht zu vertreten oder gar zu verschulden hat, zu Mietminderungsansprüchen führen. Baulärm auf der Straße durch städtische Arbeiten an der Straße sind in der Regel vom Vermieter nicht beeinflussbar, können jedoch dennoch zu Mietminderungsansprüchen des Mieters führen. Dass nicht jede Beeinträchtigung der Mietsache automatisch zu Mietminderungsansprüchen führt, hat nun eine Entscheidung des AG Hanau [...]