Der Versorgungsausgleich ist eine Regelung im deutschen Familienrecht, die bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Ehe durchgeführt wird. Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Rentenansprüche bei der Ehepartner gerecht aufzuteilen.

Während einer Ehe entsteht eine sogenannte Zugewinngemeinschaft, bei der Vermögen und auch Rentenansprüche aufgebaut werden. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass diese während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen werden, um eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen. Der Versorgungsausgleich kann sowohl die gesetzliche Rentenversicherung, wie auch betriebliche und private Altersvorsorgeverträge umfassen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies kann bedeuten, dass Rentenanwartschaften und/oder Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern übertragen oder ausgeglichen und geteilt werden.

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Dabei prüft das Familiengericht nach Angaben der beiden Eheleute die Rentenanwartschaften beider Ehepartner und trifft eine Entscheidung über den konkreten Ausgleich. Das Ziel ist es, die wirtschaftliche Grundlage beider Ehepartner nach der Scheidung zu sichern und eine faire Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zu gewährleisten. So soll z. B in einem Fall, in dem nach 20 Jahren Ehe, in denen sich beispielsweise die Ehefrau um den Haushalt und die Kindererziehung hauptsächlich gekümmert hat, während der Ehemann eine berufliche Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt hat, der Umstand ausgeglichen werden, dass der Ehemann erhebliche Rentenanwartschaften durch Einzahlung in die Rentenkasse erworben hat, während dies bei der Ehefrau überschaubar ist. Die Hälfte der Rentenanwartschaften, die der Ehemann während der Ehezeit erworben hat, wird dem Rentenkonto der Ehefrau in diesem Fall gutgeschrieben.

Für den Fall, dass Sie sich mit dem Gedanken einer Scheidung beschäftigen, steht Ihnen Ihre Kanzlei Am Neutor mit Herrn Rechtsanwalt Christian Zumdick für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Im Rahmen des Beratungsgespräches kann nicht nur der Ablauf des Scheidungsverfahrens erörtert werden, sondern insbesondere auch Fragen rund um den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, Unterhaltsfragen und mögliche Scheidungsfolgenvereinbarungen. Herr Rechtsanwalt Zumdick steht Ihnen bei komplizierten und schwierigen Scheidungsfragen ebenso zur Verfügung wie bei einvernehmlichen Scheidungen, die grundsätzlich auch mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden können. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf hierzu einen ersten Besprechungstermin mit unserer Kanzlei Am Neutor.