Als Opfer bestimmter Straftaten können Sie im Strafprozess als Nebenkläger oder Nebenklägerin auftreten. Sie können aktiv im Strafprozess teilnehmen und eigene Anträge, wie z. B. Beweisanträge oder Befangenheitsanträge stellen und somit Einfluss auf das Strafverfahren und gegebenenfalls somit auch auf das Strafmaß nehmen. Als Nebenkläger haben Sie das Recht, nicht nur selbst an der Hauptverhandlung teilzunehmen, sondern einen Rechtsanwalt als ihren Vertreter in die Verhandlung zu entsenden oder mit dem Rechtsanwalt als Beistand an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Ihnen kann auf Kosten der Staatskasse ein Rechtsanwalt beigeordnet werden oder auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung des Rechtsanwalts bewilligt werden. Zusammenfassend raten wir ihnen also dringend mit uns Kontakt aufzunehmen, sobald Sie einen Anhörungsbogen der örtlichen Polizei erhalten haben oder aber für den Fall eines ersten Telefonanrufs sich auf ihr Schweigerecht zu berufen und telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren. Neben den obigen dargelegten Rechten können Sie als Nebenkläger oder ihr Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter ebenso wie Verteidiger und Staatsanwalt ein Schlussplädoyer halten und einen Antrag stellen, wie der Täter zu verurteilen ist.

Auch über die Möglichkeiten der Nebenklage und der Beiordnung eines Rechtsanwaltes beraten wir sie gerne in einem Besprechungstermin.