Notwehr ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet das Recht eines Menschen, sich in einer akuten Gefahrensituation zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit, sein Eigentum oder das eines anderen zu verteidigen. Es handelt sich um eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Selbstjustiz.

Notwehr ist rechtlich gerechtfertigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Notwehrlage: Es muss eine gegenwärtige, rechtswidrige Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Eigentum vorliegen. Eine bloße Bedrohung reicht für Notwehr nicht aus. Es muss eine unmittelbare, tatsächliche Gefahr bestehen.
  2. Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. Das bedeutet, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, um die Gefahr zu beseitigen. Die gewählte Verteidigungshandlung muss verhältnismäßig sein.
  3. Gebotenheit der Verteidigung: Die Verteidigungshandlung muss auch geboten sein. Das heißt, dass der Angegriffene in der konkreten Situation vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass seine Verteidigungshandlung geeignet ist, den Angriff abzuwehren.
  4. Subjektive Rechtfertigung: Der Verteidigende muss in dem Moment, in dem er die Verteidigungshandlung vornimmt, auch subjektiv von der Notwehrlage überzeugt sein. Es muss ein entsprechender Verteidigungswille vorhanden sein.

Notwehr darf nur so lange und in dem Maße ausgeübt werden, wie die Notwehrlage andauert. Sobald die Gefahr gebannt ist oder der Angriff beendet wurde, erlischt das Recht zur Notwehr.

Es ist wichtig anzumerken, dass Notwehr keine Blankovollmacht zur Gewaltanwendung darstellt. Die Grenzen der Notwehr werden von den Gerichten im Einzelfall anhand der konkreten Umstände bewertet. Bei Überschreitung der Notwehr kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verteidigenden entstehen.

Notwehr ist ein fundamentales Recht, das dazu dient, die individuelle Sicherheit und Unversehrtheit zu schützen. Es trägt zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung bei und wird vom deutschen Strafrecht anerkannt.