Die Kosten einer Scheidung werden individuell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. In der Regel spielt das Einkommen eine Rolle, nachdem sich der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens berechnet. Für den Fall, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, besteht auch immer die Möglichkeit sogenannte Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In diesen Fällen wird die Anwaltsvergütung aus der Staatskasse getragen. Gerne beraten wir Sie in dieser Frage individuell in einem ersten Beratungsgespräch.