Gegen unberechtigte Kündigung ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne. Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine Frist zur Erhebung der Klage ab Zugang der Kündigung von drei Wochen vor. Sobald sie eine Kündigung erhalten haben empfehlen wir Ihnen einen Termin mit unserem Büro für ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.