Oft ist zu lesen, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drei Abmahnungen voraussetzt. Dies ist nicht zwingend erforderlich und insbesondere nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann bereits nach einer oder auch ohne Abmahnung, auch fristlos, gekündigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend nach Erhalt einer Abmahnung einen Besprechungstermin mit uns zu vereinbaren.