Oft ist zu lesen, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drei Abmahnungen voraussetzt. Dies ist nicht zwingend erforderlich und insbesondere nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann bereits nach einer oder auch ohne Abmahnung, auch fristlos, gekündigt werden.  Wir empfehlen Ihnen daher  dringend nach Erhalt einer Abmahnung  einen Besprechungstermin  mit uns zu vereinbaren.