Ein Testament sollte kurz und präzise verfasst sein, damit dieses nicht angegriffen beziehungsweise angefochten wird. Wer beispielsweise eine detaillierte Begründung dafür warum eine bestimmte Person einen bestimmten Teil des Vermögens erben soll in das Testament aufnimmt, bietet eine Angriffsfläche für andere Erben. Der Hinweis, dass eine Person einen Vermögensteil erhält, „weil sie sich immer so gut um mich gekümmert hat“, kann dahingehend angegriffen werden, dass diese Person sich gerade nicht immer und vor allem nicht gut um den Verfasser des Testamentes gekümmert hat. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell. Vereinbaren sie einfach einen Besprechungstermin mit unserem Büro.