Die Frage der Unterhaltspflicht, der Unterhaltsberechtigung und insbesondere der Höhe des Unterhalts sind die  am häufigsten diskutierten Fragen im Bereich des Familienrechts. Da es hier zwischen den entweder schon geschiedenen oder sich noch in der Scheidung befindlichen Eheleuten um „bares Geld“ geht wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Bei der Höhe des Unterhalts kommt es grundsätzlich auf die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen an. Dieses Einkommen ist jedoch durch notwendige Ausgaben zu bereinigen. So können beispielsweise notwendige Kreditkosten oder andere Kosten und Ausgaben von dem Einkommen abgesetzt werden. Andererseits versuchen unterhaltspflichtige Personen oft, zu viele und vor allem zu hohe Abzüge vorzunehmen, um so ihr Einkommen kleinzurechnen. Eine Unterhaltsverpflichtungen bzw. Unterhaltsberechtigung besteht nicht nur für Kinder oder für die Dauer des Getrenntlebens vor der Scheidung. Auch Jahre nach der Rechtskraft der Scheidung sind unter Umständen noch sogenannte Nachscheidungsunterhaltsansprüche möglich.