Ordnungswidrigkeitenrecht

Wie schnell kann es passieren, das einem plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert und man sich die Frage stellt: „Bin ich denn wirklich so schnell gefahren?“. Oder man erhält einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, dass der Abstand zum Vordermann auf der Autobahn zu gering war und man nun  mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot von mindestens einen Monat zu rechnen habe. In diesen Fällen ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ihr Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und sich so einen Überblick über den Vorwurf verschaffen. Trotz immer modernerer Messtechnik ist ein nicht geringer Teil der Messungen schlicht und ergreifend fehlerhaft und deswegen nicht verwertbar. Einige Fragen rund um das Thema Verkehrs- und Ordnungwidrigkeitenrecht möchten wir an dieser Stelle beantworten.

Ich habe einen Bußgeldbescheid förmlich zugestellt bekommen, meine aber der Bußgeldbescheid ist nicht richtig. Was kann ich tun?

2018-08-15T11:49:18+02:00

Nach erfolgter Zustellung eines Bußgeldbescheides haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen, danach tritt die Rechtskraft des Bescheides ein. Wir empfehlen Ihnen, umgehend einen Rechtsanwalt zur Akteneinsicht zu beauftragen, um die Chancen eines Einspruchs abschätzen zu können.

Ich habe einen Bußgeldbescheid förmlich zugestellt bekommen, meine aber der Bußgeldbescheid ist nicht richtig. Was kann ich tun?2018-08-15T11:49:18+02:00
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