Wie schnell kann es passieren, das einem plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert und man sich die Frage stellt: „Bin ich denn wirklich so schnell gefahren?“. Oder man erhält einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, dass der Abstand zum Vordermann auf der Autobahn zu gering war und man nun mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot von mindestens einen Monat zu rechnen habe. In diesen Fällen ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ihr Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und sich so einen Überblick über den Vorwurf verschaffen. Trotz immer modernerer Messtechnik ist ein nicht geringer Teil der Messungen schlicht und ergreifend fehlerhaft und deswegen nicht verwertbar. Einige Fragen rund um das Thema Verkehrs- und Ordnungwidrigkeitenrecht möchten wir an dieser Stelle beantworten.
Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nur aufgrund eines schlecht erkennbaren Fotos?
Rechtsanwalt Werne2023-11-16T21:56:42+01:00Ordnungswidrigkeiten aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit und ggf. auch wegen eines Verstoßes gegen das Nutzungsverbot von Mobiltelefonen während der Fahrt werden häufig mit sogenannten „Blitzerfotos“ bewiesen. Dass sich ein Einspruch gegen einen solchen Bußgeldbescheid nicht nur bei einer schlechten Qualität des Fotos lohnen kann, zeigt nunmehr ein Beschluss des OLG Oldenburg. Das OLG Oldenburg hat entgegen seiner bisherigen Praxis ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben, bei dem die Identifikation eines geblitzten Fahrers vor Gericht nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die Urteilsgründe des erstinstanzlichen Gerichts enthielten weder eine ausdrückliche Beschreibungen des Fotos, noch eine ausreichend detaillierte Beschreibung des Fahrers. Hintergrund war ein Autofahrer, der beim Telefonieren [...]