Habe ich bei Click & Collect zu Corona-Zeiten auch ein Widerrufsrecht?
Rechtsanwalt Werne2021-05-19T21:18:28+02:00Verbrauchern steht bei Kaufverträgen, die ausschließlich über sogenannte Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieser Umstand ist seit langem bekannt. Standardisierte Waren, die man über das Internet bestellt, können innerhalb von einer Frist von 14 Tagen dergestalt zurückgegeben werden, dass seitens des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer der Widerruf erklärt wird. In der Regel übernehmen viele Online-Händler freiwillig die Kosten der Rücksendung. Während der Corona-Pandemie ist es in verschiedenen Kreisen und Städten aufgrund bestimmter Inzidenz-Werte dazu gekommen, dass lediglich ein „Click & Collect“ oder ein „Click & Meet“ möglich war. Beim „Click & Collect“ hat der Kunde in der Regel das [...]