Wir raten dringend davon ab, falsche Angaben zum Fahrer zu machen. Auch wenn der vermeintliche Fahrer mit dem Vorgehen einverstanden ist, kann dies nicht unerhebliche (auch strafrechtliche) Folgen für Sie beide haben.  Bei Zweifeln kann in einer gerichtlichen Verhandlung ein Sachverständigengutachten zur Identität des Fahrers eingeholt werden, das die Personen mit den Fotos des Messsystems abgleicht. Sinnvoller ist es , die Messung durch Einsicht in die Bußgeldakte zu überprüfen.