Eine solche Angabe birgt die Gefahr, dass Ihnen ein Fahrtenbuch auferlegt wird, in dem Sie über einen Zeitraum von einem Jahr jede Fahrt mit Ihrem PKW genau dokumentieren müssen. Gerade  bei schweren Verstößen, die aufgrund ihrer fehlenden Angaben für den tatsächlichen Fahrer folgenlos bleiben besteht diese Gefahr.  Da das deutsche Recht eine „Halterhaftung“  nicht kennt, werden Sie allerdings nicht mit dem für den Fahrer vorgesehenen Bußgeld oder dem Fahrverbot belegt.