Die Kosten eines Rechtsanwalts berechnen sich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Wert des Streitgegenstandes unterschiedlich hoch ausfallen. Durch eine individuelle Rechtsschutzversicherung können so bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalls diese Kosten in der Gestalt vermieden werden, dass diese von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Hierbei gilt es zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen individuell für verschiedene Rechtsgebiete abgeschlossen werden können. So gibt es beispielsweise Verkehrsrechtsschutzversicherungen, Arbeitsrechtsschutzversicherungen, Rechtsschutzversicherungen für allgemeines Vertragsrecht, etc.
Je mehr Rechtsgebiete von der Rechtsschutzversicherung umfasst sind, desto höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Auch ist für den Versicherungsbeitrag entscheidend, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder nicht und ggf. in welcher Höhe. Die Selbstbeteiligung beziffert die Summe, die Sie je Rechtsschutzfall selbst bezahlen müssen, bzw. bis zu deren Höhe die Rechtsschutzversicherung nicht eintritt. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag.
Besonders zu empfehlen ist nach unserer Ansicht zum einen eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Diese deckt in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung bei einem Verkehrsunfall ab. Sind Sie beispielsweise in einem Verkehrsunfall verwickelt und die Schuldfrage unklar, so ist möglicherweise die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens notwendig. Der Sachverständige kann beispielsweise ermitteln, ob Ihr Unfallgegner den Unfall zum Beispiel dadurch verschuldet hat, dass er Ihnen seitwärts bei einem Spurwechsel in Ihr Fahrzeug gefahren ist oder beim Zurücksetzen mit Ihrem Fahrzeug zusammengestoßen ist. Liegen widerstreitende Aussagen vor, also beispielsweise der Unfallgegner behauptet, nicht er sei rückwärts in Ihr Fahrzeug, sondern Sie mit Ihrem Fahrzeug vorwärts in sein Fahrzeug gefahren, ist im Zweifel die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens unabdingbar. Auch wenn zum Beispiel aus der Endstellung der Fahrzeuge nach einem Verkehrsunfall nicht sicher geschlossen werden kann, auf welchen Fahrspuren sich die Fahrzeuge beim Verkehrsunfall befunden haben, wird in der Regel die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens notwendig sein. Die Kosten hierfür können mehrere Tausendeuro betragen.
Das Prozesskostenrisiko in einem solchen Fall ist beachtlich. Handelt es sich beispielsweise um einen Unfallschaden in Höhe von 5.000,00 €, so beträgt das Prozesskostenrisiko bis zum Ende der ersten Instanz etwa 2.250,00 €. Hinzu kommen Kosten für Zeugen oder zum Beispiel ein Sachverständigengutachten. Bei einem durchschnittlichen Sachverständigengutachten, welches mit 2.500,00 € zu veranschlagen ist, liegt das bei Prozesskostenrisiko bereits bei 5.000,00 €. Dies würde durch eine Rechtsschutzversicherung in der Regel gedeckt.
Auch in den Fällen, in denen Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird und möglicherweise ein Fahrverbot droht, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilfreich sein.
Die Rechtsanwaltskosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Prüfung der Bußgeldakte und ggf. Durchführung des gerichtlichen Verfahrens, können leicht einen vierstelligen Betrag überschreiten. Sollte auch in diesem Fall ein Sachverständigengutachten, z. B. zur Feststellung der Identität des Fahrers oder zur Feststellung der richtigen Funktion einer Messeinrichtung notwendig sein, können auch hier mehrere Tausendeuro hinzukommen. Auch in diesem Fall werden in der Regel die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Schließlich ist auch eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht sinnvoll. In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die Kosten grundsätzlich in der ersten Instanz unabhängig von Erfolg oder Misserfolg der Klage von jeder Partei selbst getragen. Dies ist ein Unterschied zum allgemeinen Zivilrecht. Im Zivilrecht ist es grundsätzlich so, dass die obsiegende Partei keine Kosten zu tragen hat und somit die eigenen Rechtsanwaltskosten, sämtliche Gerichtskosten und ggf. erforderliche Sachverständigenkosten von der unterliegenden Partei ggf. im prozentualen Verhältnis zu tragen sind. Im Arbeitsgericht ist dies grundsätzlich in der ersten Instanz nicht so. Wenn Sie beispielsweise einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen und Ihr Arbeitgeber Ihnen Arbeitslohn, Überstunden, etc. nachzahlen muss oder aber im Falle einer Kündigungsschutzklage das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fortsetzen muss, sind Sie trotz des gewonnenen Prozesses verpflichtet, Ihre eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen. Auch diese können je nach Streitwert schnell im vierstelligen Bereich liegen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen die Kanzlei Am Neutor den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Für den Fall, dass Sie anwaltliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Kanzlei Am Neutor. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen als Service für Sie eine sogenannte Deckungsanfrage um abzuklären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im einzelnen Rechtsschutzfall eintrittspflichtig ist.
Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick steht Ihnen für ein Erstgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung gern zur Verfügung.