Pauschalreisen bieten dem Verbraucher eine bequeme Möglichkeit, verschiedene Reiseleistungen gebündelt zu buchen.

Wie ist jedoch vorzugehen, wenn die erwartete Leistung nicht erbracht wird oder Mängel auftreten? In solchen Fällen besteht oft die Möglichkeit, den Reisepreis nachträglich zu mindern und hierbei gibt es jedoch bestimmte Punkte zu beachten:

Die rechtlichen Grundlagen für eine Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen sind im Reiserecht verankert. Hierbei greifen vor allem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 651a ff. BGB. Laut diesen Regelungen haben Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf eine angemessene Minderung des Reisepreises wenn die gebuchte Leistung nicht, wie vereinbart, erbracht wurde.

Zur Durchsetzung der Reisepreisminderung nach der Rückkehr aus Ihrer Pauschalreise sind jedoch folgende Schritte unbedingt zu beachten:

  1. Mängelprotokoll: Treten während der Reise Mängel auf, ist es wichtig, diese unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden. Dabei ist es ratsam, ein Mängelprotokoll anzufertigen und die Mängel schriftlich festzuhalten.
  2. Mängelanzeige vor Ort: Reisende sollten sich an die örtliche Reiseleitung oder den Ansprechpartner des Reiseveranstalters vor Ort wenden, um die Mängel zu melden. So hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, die Mängel gegebenenfalls zu beheben.
  3. Fristsetzung: Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessen Frist behoben, sollten Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessene Nachfrist setzen. Wenn der Mangel auch nach Ablauf dieser Frist nicht behoben ist, können Reisende den Reisepreis mindern.

Als mögliche Gründe für eine Minderung kommen insbesondere nicht erbrachte Leistungen, eine mangelhafte Unterkunft oder der Ausfall von Ausflügen in Betracht.

Die konkrete Höhe der Minderung ist oft schwer zu pauschalisieren und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Hier empfiehlt es sich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Höhe der Reisepreisminderung zu ermitteln. Diese orientiert sich, grob gesagt, der Art und Schwere der Mängel und den Auswirkungen auf die gesamte Pauschalreise.

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Für den Fall, dass Sie eine allgemeine Vertragsrechtsschutzversicherung haben, sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und auch die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens in der Regel durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ihre Kanzlei Am Neutor bietet als Serviceleistung die Einholung einer entsprechende Deckungszusage an.