Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 15.05.2018 zum Aktenzeichen VI ZR 233/17 entschieden, dass die Aufnahmen von sogenannten Dash-Cams im Einzelfall in einem Zivilprozess vom Gericht verwertet werden können. Das Amtsgericht Geilenkirchen hat nunmehr in einem Fall zu entscheiden, ob ein Video eines Verkehrsunfalls, dass mittels einer festinstallierten Überwachungskamera an einer Immobilie dokumentiert wurde, im Zivilprozess verwendet werden kann. Das Amtsgericht Geilenkirchen hat in seinem Urteil vom 05.01.2023 zum Aktenzeichen 10 C 114/21  entschieden, dass eine Verwertung unzulässig ist. Im zu entscheidenden Fall behauptete der Kläger, dass sein Fahrzeug in Folge eines Verkehrsunfalls durch den Beklagten beschädigt wurde und stützte sich dabei auf die Aufnahmen eines Überwachungsvideos, dass den gesamten Bereich des Grundstücks und den angrenzenden Straßenbereich permanent aufzeichnete. Der Kläger behauptete, dass das Video eine Kollision mit seinem Fahrzeug zeige. Das Amtsgericht Geilenkirchen wies die Klage ab und erklärte, dass das Video nicht als Beweismittel zugelassen werden könne. Der fortlaufenden Aufzeichnung des gesamten Außenbereichs durch die Hausüberwachungskamera verstoße insbesondere aufgrund mangelnder Notwendigkeit gegen Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Aufgrund dieses Datenschutzverstoßes kann die Videoaufzeichnung als Beweismittel nicht zugelassen werden. Nachdem dem Kläger auch nicht möglich war, die Unfallverursachung durch das Beklagtenfahrzeug anders zu beweisen, wurde die Klage abgewiesen.

Bei Verkehrsunfällen entscheiden sich bei widerstreitenden Aussagen die Fälle meist nach einer Beweiserhebung. Beweismittel können dabei Zeugen, Sachverständigengutachter, Gutachten oder eben in Einzelfällen Videoaufzeichnungen sein. Wie das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen zeigt, sind jedoch nicht alle Videoaufzeichnungen verwertbar.

Es sind sogar Fälle bekannt, in denen Videoaufzeichnungen letztlich dazu geführt haben, dass derjenige, der sie zu seinem Beweiszweck verwenden wollte, mit einem Bußgeld aufgrund eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen belegt wurde.

Bei einem Verkehrsunfall ist es daher wichtig, zunächst die eventuell vorhandenen Videoaufzeichnungen rechtlicher Hinsicht zu würdigen, bevor diese als Beweismittel angeführt werden.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin in Ihrer Kanzlei Am Neutor. Herr Rechtsanwalt Christian Zumdick steht Ihnen auch kurzfristig und zu den Bürozeiten auch von der Unfallstelle per Telefon für eine kurze erste Beratung zur Verfügung.