Sozialrecht

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?

2018-08-14T21:15:28+02:00

Der rechtssuchende Bürger bzw. Versicherte hat es selbstverständlich nicht hinzunehmen, dass Behörden oder Leistungsstellen sich mit der Bearbeitung von Widersprüchen aber auch von einfachen Leistungsanträgen „unendlich“ Zeit lassen. Ab einem bestimmten Punkt steht Ihnen das Rechtsmittel der sogenannten Untätigkeitsklage zu. Mit dieser Klage könne Sie ein Tätigwerden der Behörde bzw. Leistungsstelle erzwingen. Herr Rechtsanwalt Rüsing berät Sie hierzu gerne.

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?2018-08-14T21:15:28+02:00

Ich habe aufgrund meiner Erkrankungen einen Rentenantrag gestellt, aber eine Rente in jedweder Form wurde mir versagt. Was kann ich tun?

2018-08-14T21:14:59+02:00

Gegen rechtsmittelfähige Bescheide des Rententrägers ist in der Regel der Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Ihr Rechtsanwalt kann im Rahmen des Widerspruchverfahrens Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Widerspruchs- und Klageverfahrens besprechen.

Ich habe aufgrund meiner Erkrankungen einen Rentenantrag gestellt, aber eine Rente in jedweder Form wurde mir versagt. Was kann ich tun?2018-08-14T21:14:59+02:00
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