Wer wird beim Kauf einer unerkannt trächtigen Stute Eigentümer des Fohlens?
Rechtsanwalt Werne2024-12-16T20:58:14+01:00Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat im Beschluss vom 11.09.2024 zum Aktenzeichen 8 U 36/24 festgestellt, dass der Embryo mit der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut seine rechtlich Eigenständigkeit verliert. Wird also eine Stute verkauft, von der angenommen wurde, sie habe einen eingesetzten Embryo verloren, erwirbt der neue Eigentümer dennoch auch das spätere Fohlen. In dem entschiedenen Fall erwarb ein Mann eine Stute, bei der sich nach dem Kauf herausstellte, dass sie bereits trächtig war. Die Vorbesitzerin hatte ursprünglich vorgehabt, die Stute als „Leihstute“ zu nutzen, ging aber zum Zeitpunkt des Verkaufs davon aus, dass der eingesetzte Embryo verloren gegangen war. Nach der [...]