FAQs

Was ist ein Nebenkläger/eine Nebenklägerin?

2020-02-28T21:17:02+01:00

Als Opfer bestimmter Straftaten können Sie im Strafprozess als Nebenkläger oder Nebenklägerin auftreten. Sie können aktiv im Strafprozess teilnehmen und eigene Anträge, wie z. B. Beweisanträge oder Befangenheitsanträge stellen und somit Einfluss auf das Strafverfahren und gegebenenfalls somit auch auf das Strafmaß nehmen. Als Nebenkläger haben Sie das Recht, nicht nur selbst an der Hauptverhandlung teilzunehmen, sondern einen Rechtsanwalt als ihren Vertreter in die Verhandlung zu entsenden oder mit dem Rechtsanwalt als Beistand an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Ihnen kann auf Kosten der Staatskasse ein Rechtsanwalt beigeordnet werden oder auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung des Rechtsanwalts bewilligt werden. Zusammenfassend raten [...]

Was ist ein Nebenkläger/eine Nebenklägerin?2020-02-28T21:17:02+01:00

Kann ich eine Strafanzeige ,,zurücknehmen“?

2020-02-28T21:16:17+01:00

Die verbreitete Ansicht, man könne eine Strafanzeige zurückziehen und damit ein Strafverfahren ,,ungeschehen machen“ entspricht nicht der juristischen Wirklichkeit. Bei einer Strafanzeige handelt es sich um die Anzeige eines Lebenssachverhaltes bei den zuständigen Ermittlungsbehörden, also in der Regel Polizei oder Staatsanwaltschaft. Diese überprüft dann den Sachverhalt auf etwa strafbare Handlungen. Soweit die Staatsanwaltschaft zu der Ansicht gelangt, dass ein strafbarer Sachverhalt vorliegt, ist Sie von Amtswegen grundsätzlich gezwungen weiter zu ermitteln. Durch ihre Aussage, Sie möchten die Strafanzeige ,,zurückziehen“ ist die Staatsanwaltschaft nicht von ihrem gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung eines strafbaren Sachverhaltes entbunden. Lediglich in den Fällen, in den der Geschädigte [...]

Kann ich eine Strafanzeige ,,zurücknehmen“?2020-02-28T21:16:17+01:00

Muss ich bei der Polizei oder bei Gericht eine Zeugenaussage machen?

2020-02-28T21:15:23+01:00

Das oft gehörte Sprichwort ,,Zeugenpflicht ist erste Bürgerpflicht" gilt nur bedingt. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden: Bei der Polizei ist niemand verpflichtet eine Zeugenaussage zu tätigen. Dies gilt auch dann, wenn in den von der Polizei verschickten Zeugenfragebögen oft eine andere Sichtweise vermittelt wird. Zu dem fraglichen Tatgeschehen sind sie jedenfalls nicht verpflichtet Aussagen gegenüber dem Polizeibeamten zu tätigen. Sie müssen aber Angaben zu ihrer Person machen. Erst wenn ihre richterliche Vernehmung angeordnet wird, sei es im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Rahmen einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Aussage. Sollten Sie auf einen polizeilichen Zeugenfragebogen nicht reagieren [...]

Muss ich bei der Polizei oder bei Gericht eine Zeugenaussage machen?2020-02-28T21:15:23+01:00

Ich habe mit meinem PKW beim Rangieren ein anderes Auto beschädigt. Wenn ich es eilig habe reicht ein Zettel mit meinen Daten Am Scheibenwischer doch aus, oder?

2018-08-15T11:51:55+02:00

Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, begeht nicht nur eine Straftat, sondern kann auch seinen Versicherungsschutz verlieren.  Als Autofahrer hat man gegenüber seiner eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung eine sogenannte Aufklärungsobliegenheit. Diese verletzt  nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wer eine Fahrerflucht begeht und damit die Klärung des Unfallhergangs erschwert oder gar unmöglich macht. Einfach einen Zettel mit den Daten am Scheibenwischer zu hinterlassen reicht in der Regel nicht aus. Dieser kann durch Regen unleserlich gemacht werden, durch Wind wegwehen oder auch durch Dritte leicht mutwillig entfernt werden. Besser ist es, vor Ort zu warten oder aktiv nach dem Besitzer des Fahrzeugs zu suchen.  Die [...]

Ich habe mit meinem PKW beim Rangieren ein anderes Auto beschädigt. Wenn ich es eilig habe reicht ein Zettel mit meinen Daten Am Scheibenwischer doch aus, oder?2018-08-15T11:51:55+02:00

Ich soll auf dem Parkplatz eines Supermarktes ein parkendes Auto beschädigt haben. Bemerkt habe ich das nicht und nun wird mir eine „Unfallflucht“ vorgeworfen. Da kann mir doch nichts passieren, oder?

2018-08-15T11:51:26+02:00

Grundsätzlich ist richtig, dass der Straftatbestand des urerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne des § 142 StGB Vorsatz, also die Kenntnis eines Unfallereignisses voraussetzt. Die kann jedoch auch aufgrund von Zeugenaussagen zu Ihrem Nachteil geschlossen werden. Wenn also z.B. Zeugen angeben, Sie hätten nach einem hörbaren Zusammenstoß der Fahrzeuge kurz angehalten und in Richtung des beschädigten Fahrzeugs geschaut, kann im Zweifel das Gericht auf ein „Bemerken“ des Unfalls durch sie schließen. Bei einer „Unfallflucht“ drohen empfindliche Strafen und ein mehrmonatiges Fahrverbot. Auch in diesem Fall kann Rechtsanwalt Zumdick als Ihr Verteidiger Einblick in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen und gemeinsam mit Ihnen [...]

Ich soll auf dem Parkplatz eines Supermarktes ein parkendes Auto beschädigt haben. Bemerkt habe ich das nicht und nun wird mir eine „Unfallflucht“ vorgeworfen. Da kann mir doch nichts passieren, oder?2018-08-15T11:51:26+02:00

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot beinhaltet. Dadurch ist mein Job in Gefahr; was kann ich tun?

2018-08-15T11:51:04+02:00

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflicher oder privater Nachteile besteht nicht.  Im Rahmen ihres Ermessens kann die Bußgeldstelle jedoch (in der Regel gegen Erhöhung der Geldbuße) von der Verhängung eines Fahrverbotes in Ausnahmefällen absehen. Hierzu empfiehlt sich eine individuelle anwaltliche Beratung, die wir aufgrund unserer langjährigen  Erfahrung in diesem Bereich oft erfolgreich durchgeführt haben. Auch für den Fall, dass die Bußgeldbehörde auf einem Fahrverbot besteht, kann im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung dieses Fahrverbot während der Verhandlung über Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch abgewendet werden.

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot beinhaltet. Dadurch ist mein Job in Gefahr; was kann ich tun?2018-08-15T11:51:04+02:00

Ich habe ein „Blitzerfoto“ auf dem Bußgeldbescheid, welches sehr undeutlich ist. Ich erkenne den Fahrer aber eindeutig. Kann ich nicht einfach behaupten, ich wisse nicht wer gefahren sei?

2018-08-15T11:50:42+02:00

Eine solche Angabe birgt die Gefahr, dass Ihnen ein Fahrtenbuch auferlegt wird, in dem Sie über einen Zeitraum von einem Jahr jede Fahrt mit Ihrem PKW genau dokumentieren müssen. Gerade  bei schweren Verstößen, die aufgrund ihrer fehlenden Angaben für den tatsächlichen Fahrer folgenlos bleiben besteht diese Gefahr.  Da das deutsche Recht eine „Halterhaftung“  nicht kennt, werden Sie allerdings nicht mit dem für den Fahrer vorgesehenen Bußgeld oder dem Fahrverbot belegt.

Ich habe ein „Blitzerfoto“ auf dem Bußgeldbescheid, welches sehr undeutlich ist. Ich erkenne den Fahrer aber eindeutig. Kann ich nicht einfach behaupten, ich wisse nicht wer gefahren sei?2018-08-15T11:50:42+02:00

Ich bin im obigen Beispiel selbst gefahren, habe aber schon einige Punkte in Flensburg. Kann ich nicht einfach behaupten, mein Bruder wäre gefahren?

2018-08-15T11:50:19+02:00

Wir raten dringend davon ab, falsche Angaben zum Fahrer zu machen. Auch wenn der vermeintliche Fahrer mit dem Vorgehen einverstanden ist, kann dies nicht unerhebliche (auch strafrechtliche) Folgen für Sie beide haben.  Bei Zweifeln kann in einer gerichtlichen Verhandlung ein Sachverständigengutachten zur Identität des Fahrers eingeholt werden, das die Personen mit den Fotos des Messsystems abgleicht. Sinnvoller ist es , die Messung durch Einsicht in die Bußgeldakte zu überprüfen.

Ich bin im obigen Beispiel selbst gefahren, habe aber schon einige Punkte in Flensburg. Kann ich nicht einfach behaupten, mein Bruder wäre gefahren?2018-08-15T11:50:19+02:00

Ich habe einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, aber mein Bruder ist gefahren. Was soll ich tun?

2018-08-15T11:49:39+02:00

In diesem Fall müssen Sie aufgrund der verwandtschaftlichen Verhältnisse keine Angaben zum Fahrer machen, sie könne Angaben hierzu einfach verweigern.

Ich habe einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, aber mein Bruder ist gefahren. Was soll ich tun?2018-08-15T11:49:39+02:00

Ich habe einen Bußgeldbescheid förmlich zugestellt bekommen, meine aber der Bußgeldbescheid ist nicht richtig. Was kann ich tun?

2018-08-15T11:49:18+02:00

Nach erfolgter Zustellung eines Bußgeldbescheides haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen, danach tritt die Rechtskraft des Bescheides ein. Wir empfehlen Ihnen, umgehend einen Rechtsanwalt zur Akteneinsicht zu beauftragen, um die Chancen eines Einspruchs abschätzen zu können.

Ich habe einen Bußgeldbescheid förmlich zugestellt bekommen, meine aber der Bußgeldbescheid ist nicht richtig. Was kann ich tun?2018-08-15T11:49:18+02:00
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