FAQs

Die Versicherung des Unfallgegners hat mich bereits angerufen bzw. angeschrieben. Darf ich jetzt immer noch einen Rechtsanwalt nehmen? Und: Muss ich ein Mietwagenangebot der Versicherung annehmen?

2018-08-15T11:34:29+02:00

Viele Versicherer reagieren nach einer Unfallmeldung des Versicherungsnehmers sehr schnell und schreiben Sie als Unfallgeschädigten unverzüglich an und bieten Ihre Hilfe bei der Unfallregulierung an. Dieses vermeintlich freundliche Angebot beinhaltet oft einen Mietwagen und den Vorschlag einer Reparaturwerkstatt. Sie können diese Angebote wahrnehmen, müssen es jedoch nicht. Als Unfallgeschädigter sind Sie „Herr des Verfahrens“  und können sich in der Regel die Werkstatt Ihres Vertrauens aussuchen und auch entscheiden, ob Sie für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder ob Sie als sogenannte Nutzungsausfallentschädigung bares Geld für jeden Tag der Nichtnutzbarkeit Ihres Fahrzeuges verlangen. Dies sind je nach Fahrzeug [...]

Die Versicherung des Unfallgegners hat mich bereits angerufen bzw. angeschrieben. Darf ich jetzt immer noch einen Rechtsanwalt nehmen? Und: Muss ich ein Mietwagenangebot der Versicherung annehmen?2018-08-15T11:34:29+02:00

Brauche ich nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt?

2018-08-15T11:33:59+02:00

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist in jedem Fall zu empfehlen. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie nur so die Gewissheit, dass  Sie Ihre Rechte auch wirklich durchsetzen können. Oft versuchen Versicherer Ihnen Ihre Rechte zum Beispiel auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt auszureden. Auch die Wahl, ob Sie ihr Kraftfahrzeug überhaupt reparieren möchten oder auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Schadensgutachten abrechnen möchten wird vereinzelt in Frage gestellt. Und das obwohl Sie als Unfallgeschädigter in dieser Frage nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die alleinige Entscheidungsbefugnis haben. Viele Versicherer versuchen die  von Ihnen eingereichte Reparatur- und/ oder Mietwagenrechnungen zu kürzen. Nur mit einem Rechtsanwalt [...]

Brauche ich nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt?2018-08-15T11:33:59+02:00

Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?

2018-08-15T11:33:37+02:00

Als Unfallgeschädigtem stehen Ihnen sogenannte materielle und immaterielle Ansprüche zu. Zu den materiellen Schadensersatzansprüchen gehören z.B.  Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Kosten für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel, Kosten für Pflege zuhause oder die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer. Der Reparaturumfang wird durch ein Schadensgutachten ermittelt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Lediglich bei Bagatellschäden sind Sie aus Gründen der Schadensminderung gehalten, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Wann dies der Fall ist erläutern wir Ihnen gerne in einem ersten Beratungsgespräch. Auch die Kosten der anwaltlichen Beratung werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den immateriellen  Ansprüchen gehört insbesondere der [...]

Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?2018-08-15T11:33:37+02:00

Ich glaube, ich habe den Unfall verschuldet, muss ich vor Ort etwas unterschreiben?

2018-08-15T11:33:18+02:00

Gerade in den Fällen, in denen Sie eine (ggfs. teilweise) Mitschuld an einem Unfall vermuten, ist es ratsam, auf keinen Fall irgendwelche Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben. Oft stehen Sie noch unter dem Eindruck des Unfalls und sind sich der Tragweite einer Unterschrift nicht bewusst. Auch sollten Sie ohne gründliche anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Haben Sie vor Ort ihre Schuld auch nur auf einem Stück Papier „anerkannt“, so kann dies zu Nachteilen bei  der Schadensabwicklung führen. Wurde bei dem Verkehrsunfall ein anderer Unfallbeteiligter verletzt wird in der Regel auch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung  gemäß [...]

Ich glaube, ich habe den Unfall verschuldet, muss ich vor Ort etwas unterschreiben?2018-08-15T11:33:18+02:00

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? Und muss die Polizei auch kommen?

2018-08-15T11:32:54+02:00

Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist es immer ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Diese fertigt einen Unfallbericht an und leitet gegen den Unfallverursacher ggfs. ein Strafverfahren ein oder verhängt Bußgelder. Dies dient in einer rechtlichen Auseinandersetzung oft als Indiz oder Beweis für eine Haftung. Ebenso empfehlen wir zwingend die Polizei hinzuzuziehen, wenn andere Unfallbeteiligte ihre Verantwortung abstreiten oder  gar den Unfallort verlassen wollen oder bereits verlassen haben, ohne ihre Personalien mitzuteilen. Lediglich bei kleinen Bagatellschäden ohne Personenschäden ist die Polizei nicht verpflichtet zur Unfallaufnahme zu erscheinen.

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen? Und muss die Polizei auch kommen?2018-08-15T11:32:54+02:00

Was mache ich direkt nach einem Verkehrsunfall?

2018-08-15T11:32:32+02:00

Zunächst heißt es Ruhe bewahren; dann sichern Sie die Unfallstelle ab und helfen evtl. verletzten Personen und informieren evtl. erforderliche Rettungskräfte. Soweit dies geschehene ist, ist es ratsam Beweise zu sichern.  Fotografieren sie, sofern es die Verkehrssituation gefahrlos zulässt,  die Unfallstelle möglichst aus vielen verschiedenen Blickwinkeln und insbesondere die Anstoßstelle und evtl. Bremsspuren und/ oder Beschädigungen an Straßenschildern, Leitplanken oder Ähnlichem. Dies kann bei Unklarheiten über den Unfallhergang in einem Gerichtsverfahren dem Sachverständigen die vielleicht entscheidenden Hinweise für sein unfallanalytisches Gutachten geben.

Was mache ich direkt nach einem Verkehrsunfall?2018-08-15T11:32:32+02:00

Meine Krankenkasse will alternative Medikamente oder Behandlungsmethoden nicht bezahlen, obwohl mein Arzt sie befürwortet. Kann ich etwas dagegen tun?

2018-08-14T21:17:05+02:00

Immer wieder versagen Krankenkassen medizinisch sinnvolle Leistungen oder Medikamente und verweisen die Betroffenen auf vermeintlich wirksame (und im Sinne der Krankenkassen günstigere) Alternativen. Ihr Arzt kennt Sie und ihre Erkrankung jedoch meist besser als Ihre Krankenkasse. Deshalb sollten Sie mit dem ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse zur individuellen Beratung einen Termin mit unserem Büro vereinbaren. Für einen Widerspruch haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Fehlt ein entsprechender Hinweis auf ihr Recht Widerspruch.

Meine Krankenkasse will alternative Medikamente oder Behandlungsmethoden nicht bezahlen, obwohl mein Arzt sie befürwortet. Kann ich etwas dagegen tun?2018-08-14T21:17:05+02:00

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von dreißig und einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Meine neuen Erkrankungen sind offensichtlich nicht berücksichtigt worden. Kann ich eine neue ärztliche Untersuchung durch einen Sachverständigen beantragen?

2018-08-14T21:16:10+02:00

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst individuelle Behinderungen und/ oder Erkrankungen nicht ausreichend gewürdigt werden und Betroffene als „Simulanten“ abgestempelt werden. Bei einem ablehnenden Bescheid der Behörde, wird, wenn auch im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird, im sozialgerichtlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt, bei welchem Sie durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes untersucht werden. Soweit durch dieses erste Gutachten die Erkrankungen nicht ausreichend herausgestellt wurden, besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit ein weiteres Gutachten einholen zu lassen, bei dem Sie den Gutachter selbst vorschlagen können.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von dreißig und einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Meine neuen Erkrankungen sind offensichtlich nicht berücksichtigt worden. Kann ich eine neue ärztliche Untersuchung durch einen Sachverständigen beantragen?2018-08-14T21:16:10+02:00

Mir wurden Leistungen vorenthalten, ich habe aber keine Rechtschutzversicherung und kann mir wohl einen Anwalt nicht leisten. Wer hilft mir dann?

2018-08-14T21:15:48+02:00

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über fehlerhafte Bescheide der Kranken- oder auch Rentenversicherung besteht bei finanzieller Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Sache die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden dann aus der Staatskasse erstattet. Im Fall der außergerichtlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Mir wurden Leistungen vorenthalten, ich habe aber keine Rechtschutzversicherung und kann mir wohl einen Anwalt nicht leisten. Wer hilft mir dann?2018-08-14T21:15:48+02:00

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?

2018-08-14T21:15:28+02:00

Der rechtssuchende Bürger bzw. Versicherte hat es selbstverständlich nicht hinzunehmen, dass Behörden oder Leistungsstellen sich mit der Bearbeitung von Widersprüchen aber auch von einfachen Leistungsanträgen „unendlich“ Zeit lassen. Ab einem bestimmten Punkt steht Ihnen das Rechtsmittel der sogenannten Untätigkeitsklage zu. Mit dieser Klage könne Sie ein Tätigwerden der Behörde bzw. Leistungsstelle erzwingen. Herr Rechtsanwalt Rüsing berät Sie hierzu gerne.

Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, aber es passiert nichts weiter. Wie lange muss ich denn warten?2018-08-14T21:15:28+02:00
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